Österreichische Zeitschrift für Geschichtswissenschaften Jg. 26, Heft 3, 2015

Philanthropie und Sozialstaat/Philanthropy and Welfare State

Wenn von Philanthropie die Rede ist, denkt man heutzutage unweigerlich an den Gründer von Microsoft Bill Gates und seine Frau Melinda, die einen Großteil ihres Vermögens ihrer Stiftung zugedacht haben, um im globalen Süden Krankheiten und Analphabetismus zu bekämpfen.1 Aber auch im globalen Norden entfaltet die Philanthropie vielfältige Aktivitäten: Philanthropische Organisationen gehören zum zentralen Bestandteil der Zivilgesellschaft und leisten vielfältige Unterstützung für arme und prekarisierte Bevölkerungsgruppen. Konservative Regierungen wie jene von David Cameron in Großbritannien loben diese Form sozialpolitischer Intervention als Mittel gegen den vermeintlich überbordenden und letztlich unbezahlbaren Wohlfahrtsstaat. Andere hingegen kritisieren, dass Stifter/innen selbständig, um nicht zu sagen selbstherrlich, entscheiden, wem und welcher Institution sie ihr Geld zukommen lassen wollen und überdies damit erst noch ihre Steuern reduzieren. Big Society als Antithese zum Big State? Oder freiwilliges Engagement als eine Rückkehr in jene Rechtslosigkeit, als den Armen Hilfe nur aufgrund moralisch strikter und nicht selten arbiträrer Kriterien erteilt wurde? Philanthropische Vereinigungen und Initiativen erscheinen auf der einen Seite als Resultat engagierter Bürger/innen, die sich freiwillig der Bekämpfung sozialer Vulnerabilität verschreiben, staatliche Institutionen stehen auf der anderen Seite für demokratisch legitimierte öffentliche Instanzen, die kollektiv soziale Sicherung garantieren. Doch in welchem Verhältnis stehen diese beiden wohlfahrtsproduzierenden Systeme? Tritt die Philanthropie als Partnerin oder Konkurrentin des Wohlfahrtstaates auf? Oder sind die beiden Systeme funktional voneinander abhängig und historisch mit ordnungspolitischer Rücksicht aufeinander entstanden? Der Freiwilligen- oder Gemeinnützigkeitssektor, den schon New Labour förderte und als Third sector zwischen Staat und Markt adelte,2 ist aus der Geschichte der Sozialen Sicherung nicht wegzudenken. Allerdings haben die Sozialwissenschaften erst seit einigen Jahren angefangen, diese Tatsache gebührend zu beachten. Im Vordergrund standen lange die Emergenz und Entwicklung der Sozialversicherungsmodelle und der staatlichen Sozialhilfemuster.3 Die zweifellos einflussreichste Typisierung des Wohlfahrtsstaates von Gøsta Esping-Andersen bezog sich auf das jeweilige Mischverhältnis zwischen öffentlichen (Staat) und privaten (Markt und Haushalt/Familie) Versorgungsleistungen, berücksichtigte aber den informellen und Freiwilligensektor nicht.4 Seit Mitte der 1990er Jahre mobilisiert nun die Forschung konzeptuell vermehrt die Begriffe mixed economy of (social) welfare oder welfare mix zwischen öffentlichen und privaten Leistungserbringern.5 Damit wird der Pluralität der sozialpolitischen Institutionen, Akteure, Sicherungsformen und Hilfeleistungen und der Vielfalt ihrer dahinter stehenden Gesellschaftskonzepte und Handlungsziele Rechnung getragen (welfare pluralism).6 In erster Linie richtete sich der Fokus aber auf den kommerziellen Sektor der nationalen Wohlfahrtsdispositive, auf die Lebensversicherungen oder die privaten Pensions- oder Krankenkassen.7 Gleichwohl wurde dabei eine zentrale Charakteristik moderner sozialer Sicherung deutlich: das mehr oder weniger ausgeprägte, doch stets ambivalente, widersprüchliche, konfliktreiche, kompetitive, manchmal auch arbeitsteilige und in einzelnen Aspekten oder Fällen sogar kooperative Verhältnis zwischen Markt und Staat. Mit dem Freiwilligensektor zeigen sich konzeptuelle Parallelen. Ob als plurales Arrangement oder als Wohlfahrtsmix, zwischen dem Staat einerseits und den privaten Akteuren, Vereinen und Stiftungen andererseits besteht keineswegs eine klare Grenze. Die Forschung zum freiwillig-gemeinnützigen Handeln steckt noch in den Kinderschuhen. Die Gründe dafür liegen nicht nur in der erwähnten Dominanz staatszentrierter Forschung, sie sind, wie Pat Thane kürzlich bemerkt hat, auch ganz pragmatisch. Die Praktiken dieser Akteurengruppen waren und sind mehrheitlich lokal situiert, oft ephemer und vor allem nur selten gut dokumentiert. Auf allgemeine langjährige Mitgliederstatistiken, Datenreihen zu Stiftungsgeldern oder übergreifende Zahlenangaben zur Anzahl der Organisationen kann nur in Ausnahmefällen zurückgegriffen werden.8 Die hier vorgelegten Untersuchungen (sehr oft Fallanalysen) belegen jedoch bereits deutlich die soziale Nähe zwischen freiwilligen und gouvernementalen Kreisen und die Multipositionalität der individuellen Akteure. Diese – und das gilt bis heute stärker für Männer als für Frauen – übten nicht selten in mehreren Bereichen und Institutionen Funktionen aus, öffentliche, zivilgesellschaftliche, private. Und sie waren in Netzwerken engagiert, die sich sozial über verschiedene Milieus und Interessengruppen erstreckten. Neben den personellen Interaktionen zwischen dem privaten und dem staatlichen Bereich lässt sich auch auf die nicht selten gegenseitig abgestimmten Politiken zwischen Staat und Freiwilligensektor hinweisen. In einem theoretischen Beitrag aus historischer Perspektive konstatiert Margaret Tennant mehrfach die Permeabilität der Wohlfahrtsgrenzziehungen (welfare boundaries) über die Zeit hinweg. Dabei erwähnt sie die Schutzaufsicht in Neuseeland, wo gouvernementale Agenturen die Angestellten von freiwilligen Organisationen für staatliche Aufgaben im Rahmen der Bewährungshilfe und Gefangenenfürsorge einsetzten.9 Dass dies durchaus kein Einzelfall war, ließe sich anhand vieler Länder zeigen. Wir beschränken uns hier auf ein weiteres Beispiel aus der Schweiz. An der Wende zum 19. Jahrhundert etablierte sich in Europa die Freiheits- und Besserungsstrafe (wenn auch Körper- und Ehrenstrafen teilweise bestehen blieben). Parallel dazu erfolgten die Kodifizierung des Strafrechts und eine Strafvollzugsreform. Inspiriert von der englischen Quäkerin Elisabeth Fry entstanden in mehreren Kantonen der Schweiz und anderswo in den 1830er Jahren Schutzaufsichtsvereine, die sich aber bald wieder auflösten. Eine Ausnahme bildete der Kanton St. Gallen, da dort seit 1839 die Schutzaufsicht gesetzlich festgeschrieben war. Der Verein war zwar privater Natur, seine Gründung war aber durch die Kantonsregierung angeregt worden. Seine Akteure bewegten sich im Grenzbereich zwischen privater Fürsorgetätigkeit und staatlichem Strafvollzug, was auch in seiner Selbstbezeichnung als "Verein mit amtlichem Charakter" zum Ausdruck kam.10 Inwiefern und wenn ja für welche Fälle der Begriff der "Partnerschaft" zwischen Freiwilligensektor und Staat wirklich angebracht ist, wie Jane Lewis meint, muss hier offen bleiben.11 Als methodologisch nützlich erweist sich jedenfalls der von Roderick Findlayson vielfach übernommene Begriff einer moving frontier zwischen den beiden: eine Linie, die nach Bedarf neu beurteilt und verhandelt wird.12 Die Grenzen sind zudem porös. Eng mit den gegenseitig abgestimmten Politiken zwischen Staat und Freiwilligensektor verbunden ist die finanzielle Zusammenarbeit. Obwohl viele philanthropische Sozialreformen als spendenfinanzierte Unternehmen lanciert wurden, profitierten sie mit der Zeit und je nach Ort mehr oder wenig ausgiebig mittels öffentlicher Subventionen des Staates. Dabei zeigt sich, dass selbst in Zeiten des ausgebauten Wohlfahrtsstaats in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg "der Staat" nie sämtliche sozialpolitische Aufgabenfelder übernehmen wollte oder konnte. Nach dem Zweiten Weltkrieg ergänzte selbst William Henry Beveridge – der gemeinhin als Inbegriff der Advokaten staatlicher, steuerfinanzierter Sozialversicherungssysteme gilt – seinen berühmten Plan und setzte auf die Kooperation von staatlicher Wohlfahrt und freiwilligen Wohlfahrtsinitiativen.13 Wenngleich der Nationalstaat oder Lokalbehörden während und nach den beiden Weltkriegen eine Reihe von sozialen Interventionsbereichen, die philanthropische Organisationen entwickelt hatten, übernahmen, blieben zahlreiche dieser sozialpolitischen Felder doch dem gemeinnützigen Sektor überlassen. Andere wurden zwar durch die Öffentlichkeit (co-)finanziert, die praktische Verantwortung blieb aber bei ihren privaten Trägern. Die jeweils spezifische Expertise philanthropischer Akteure und in nicht unbedeutendem Maße auch Akteurinnen14 erwies sich im 20. Jahrhundert für die immer komplexer werdenden modernen Gesellschaften jedenfalls mehr und mehr als unverzichtbar. Und dies nicht nur in gesellschaftlichen und politischen Umbruchphasen, sondern auch in Phasen des "Alles dem Staat". Was aber umfasst eigentlich der Freiwilligensektor? Und welchen Platz nimmt darin die Philanthropie ein? Die Terminologie ist in der Tat so divers wie die damit bezeichneten Handlungsformen.15 Der freiwillige oder dritte oder zivilgesellschaftliche oder nicht-gouvernementale Sektor bezieht sich sowohl auf die traditionelle karitative Unterstützung und auf gemeinschaftliche Hilfeleistungen als auch auf private Sozialreformprojekte. Unser Gegenstand sind jedoch letztere, die nébuleuse réformatrice (Christian Topalov), also die Initiativen und Netzwerke der Philanthrop/inn/en, denen es nicht einfach um Linderung der Not oder andere Formen der unmittelbaren Fürsorge ging, sondern um ein rationelles und koordiniertes Gesellschaftsprojekt, das letztlich die Aufhebung der Armut und ihrer Ursachen zum Ziel hatte. Ein Produkt der Aufklärung, nahm die Philanthropie mit Hilfe der aufkommenden Sozialwissenschaften im ausgehenden 19. Jahrhundert ihre moderne Form an. Denn diese Wissenschaften postulierten die "Objektivierung des Sozialen": Statt dem Menschen allein die Verantwortung für seine Misere und seine Makel zuzuschreiben, sollten nun seine Lebensbedingungen wissenschaftlich untersucht und entsprechend verbessert werden.16 Auf die Herausforderungen der Industriegesellschaft durch die "soziale Frage" mitsamt ihrer Gefahr sozialer Konflikte versuchten die Philanthrop/inn/en mit wissenschaftlich abgestützter Vernunft zu antworten.17 Dank neuer Erkenntnisinstrumente sollten rationale Lösungen für die drängenden sozialen Probleme entwickelt werden. Enqueten, Berichte und Statistiken sollten die Daten und Fakten dazu liefern. Damit entstand ein Wissen, das über transnationale Vernetzungen zirkulierte und auf internationalen Kongressen verglichen wurde.18 Dieses Wissen sollte die entwickelten Reformvorschläge und Gesellschaftsmodelle legitimieren. Die Philanthropie öffnete damit "einen neuen politischen Raum an der Nahtstelle von privater Initiative und staatlicher Macht".19 Es ging nicht nur um die Behebung der Armut (wenn diese auch im Zentrum stand und Ausgangspunkt war), es ging auch um den Schutz der Schwachen, die Verbesserung der Lebensqualität, um neue soziale Beziehungen und neue kulturelle Werte. Die Interventionsfelder erstreckten sich vom Arbeitsschutz über die Einrichtung der Jugendstrafgerichtsbarkeit und die Erziehung der Mädchen zur Hausarbeit bis zur Gründung von Gartenstädten. Zahlreiche dieser Interventionsfelder fanden sich im lokalen Raum: insbesondere in den seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert schnell angewachsenen Städten. Die lokal agierenden Philanthrop/inn/en waren indes auf nationaler wie auch auf inter- und transnationaler Ebene gut vernetzt; wie die zahlreichen Handbücher, Verzeichnisse und Journale zu philanthropischen Aktivitäten zeigen, war der Wissensaustausch sowohl innerhalb eines Landes als auch zwischen verschiedenen Ländern rege.20 Die Netzwerkbildung war, wie Thomas David und Ludovic Tournès bemerken, auch ein Produkt der Notwendigkeit, um die im Vergleich zu staatlichen, militärischen oder anderen institutionellen Akteuren meist schwächeren Ressourcen zu bündeln.21 Eine differenzierte Geschichte der Philanthropie verlangt denn auch, die diskursiven und praktischen Interaktionen zwischen den verschiedenen Handlungsebenen, von der lokalen über die nationale bis zur inter- und transnationalen Ebene zu berücksichtigen. Es geht darum – um einen Begriff aus der Geographie und der Kartographie zu übernehmen – die Analyseebenen zu skalieren oder, wie es Jacques Revel nannte, die jeux d’échelle einzubeziehen.22 In der Verknüpfung der verschiedenen Analyseebenen werden nicht nur Transfer- und Rezeptionsprozesse sichtbar. Vielmehr eröffnet diese Perspektive die Möglichkeit, eine transnational vergleichende Wohlfahrtsgeschichte "von unten" zu schreiben: Die lokal und regional sehr unterschiedlichen Entwicklungen im Ausbau sozialer Sicherheit können berücksichtigt und im nationalen und internationalen Kontext situiert werden.23 Dieser Perspektive folgend, sind die Handlungsoptionen der von Armut betroffenen Menschen ebenso bedeutend wie die international diskutierten Lösungsansätze zur "sozialen Frage". Neben der Größenordnung von Raum als Handlungs-, Wahrnehmungs- und Bezugsebene der Philanthrop/inn/en spielen auch die konkreten sozialräumlichen Politiken der Exklusion und Inklusion von Armen eine wichtige Rolle. So dienen nationale Grenzen, behördliche Raumzuordnungen, städtische Sozialtopographien oder die jeweiligen Orte, an denen Betroffenen Hilfe und Unterstützung zuteilt wird, auch als sozialpolitische Regulierungsinstrumente.24 Dass die Philanthrop/inn/en auch selbst Nutzen aus ihrem Tun zogen, haben bereits etliche Untersuchungen gezeigt.25 Selbst oft marginalisierten Milieus angehörig (etwa als Neureiche, die sich in die lokalen Eliten integrieren wollten; als Mitglieder von Erweckungsbewegungen, die von kirchlichen Kreisen ausgegrenzt wurden; als Repräsentanten alt-eingesessener traditioneller Eliten, die mit der Demokratisierung einen Teil ihrer Macht verloren hatten; und generell als bürgerliche Frauen, denen der öffentliche Raum weitgehend verschlossen blieb), sollte ihnen ihr öffentliches Engagement soziale Anerkennung, die Verbreitung ihrer kulturellen Werte (also die Universalisierung partikularer Interessen26) und nicht zuletzt Zugang zur politischen Macht gewähren. Ihr Governance-Anspruch setzte die philanthropischen Unternehmen zwangsläufig in ein Verhältnis zu den staatlichen Behörden, die ihre eigene Agenda verfolgten, sei diese auch schlicht eine liberale Nicht-Intervention ins Soziale. Er führte aber auch zur Konfrontation mit den sich nach der Jahrhundertwende radikalisierenden Teilen der Arbeiterbewegung, die sich zugunsten staatlicher Sozialversicherungen von ihren gegenseitigen Hilfsgesellschaften distanzierte. Zielten die Philanthrop/inn/en nicht auf die Symptome, sondern auf die Wurzeln der gesellschaftlichen Ungerechtigkeit, standen sie der Verwirklichung und Verallgemeinerung des Prinzips sozialer Rechte anfangs gleichwohl ablehnend gegenüber. (Später machten sie diesbezüglich Kompromisse und stellten ihre Expertise liberalen Planungsvarianten zur Verfügung.27) Trotz aller wissenschaftlichen Legitimierungsstrategien war die Loslösung von moralischen Urteilen je nach Reformrichtung uneben, zumal die Rolle religiös-konfessionell orientierter Kollektivakteure und auf individueller Ebene diejenige kirchlicher Würdenträger stets bedeutend blieb.28 Die Philanthropie wollte Hilfe zur Selbsthilfe, nicht soziale Sicherheit ohne Eigenverantwortung bieten. Ihre Praktiken waren folglich meist nicht frei von erzieherischen, wenn nicht gar disziplinierenden Absichten. Wie verschiedene Beiträge des vorliegenden Bandes aufzeigen, kann das ausgehende 19. Jahrhundert als eine Schlüsselphase für die Formation sozialer Sicherheitsnetze und der Zusammenarbeit staatlicher und privater Akteure bezeichnet werden. Die "soziale Frage" rief Akteure unterschiedlicher politischer Couleur und gesellschaftspolitischer Verortung auf den Plan. Gemeinsam war ihnen die Überzeugung, dass neue Lösungsansätze gefunden werden mussten, um soziale Risiken, die mit der Industrialisierung und der intensivierten Bevölkerungswanderung entstanden waren, besser abzufedern. So zeigt der Beitrag von Irma Gadient, wie die Société française philanthropique an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert Hilfsmaßnahmen für bedürftige Franzosen und Französinnen leistete, die nach Genf eingewandert waren. Die Unterstützung dieses philanthropischen Vereins war für zahlreiche französische Immigrant/inn/en von existenzieller Bedeutung. Zwar waren prosperierende Städte und Industrieorte auf zugewanderte Arbeiter/innen angewiesen, doch fehlten gerade für diese mobilen Personen – die "étrangers" oder "Fremden" – Sicherheitsnetze, die bei Arbeitslosigkeit griffen. Der Beitrag zeigt die enge Vernetzung der Société française philanthropique nicht nur mit anderen französischen und schweizerischen philanthropischen Vereinigungen, sondern auch mit dem französischen Konsulat und kantonal-staatlichen Fürsorgeorganisationen der Schweiz und diskutiert, wie sich diese philanthropische Organisation im Prozess des nation building situierte. Zu den "étrangers" bzw. "Fremden" zählten nicht ausschließlich Ausländer/innen. Vielfach erfasste diese Bezeichnung auch zugewanderte Menschen gleicher Staatsangehörigkeit. Wie der Beitrag von Sonja Matter aufzeigt, unterschied die Schweizer Armenfürsorge im europäischen Vergleich besonders lange zwischen Ortsbürger/inne/n und zugewanderten Schweizer/inne/n. Philanthropischen Vereinigungen kam die Aufgabe zu, in Aushandlungsprozessen mit Heimatgemeinden, Verwandten oder betrieblichen Hilfskassen eine Unterstützung für bedürftige Menschen außerhalb der heimatlichen Armenhäuser zu gewähren. Der Beitrag zeigt, wie im frühen 20. Jahrhundert auf nationalen und internationalen Kongressen Konzepte einer wissenschaftlich fundierten Armenfürsorge entwickelt wurden, die als Klammer zwischen staatlichen und privaten Akteuren fungieren sollte, und wie diese Ansätze auf lokal-praktischer Ebene umgesetzt wurden. Die Bedeutung internationaler Kongresse für die Entwicklung sozialpolitischer Lösungsansätze betont auch Chris Leonards in seinem Beitrag. Zwischen 1880 und 1920 fanden in europäischen Städten um die 1.500 internationale Kongresse statt, die sich philanthropischen und sozialfürsorgerischen Themen widmeten. Am Beispiel der International Penitentiary Congresses diskutiert der Beitrag, inwiefern staatliche und philanthropische Akteure bei der Ausarbeitung von Strafvollzugsreformen in einem Konkurrenzverhältnis standen. Die quantitativen Analysen weisen auf große Schnittstellen dieser beiden Akteursgruppen hin und verdeutlichen, wie sich letztlich bürgerliche Ideen in der Ausgestaltung von Strafvollzugsanstalten durchsetzten. Bürgerliche Akteure stehen auch im Fokus eines weiteren Beitrages, der sich mit der Umbruchphase des ausgehenden 19. Jahrhunderts beschäftigt. Jürgen Schallmann verfolgt jedoch mit dem Fokus auf die mixed economy of welfare der Stadt Göttingen eine lokale Perspektive. Er zeigt, wie Wohltätigkeitsvereine, die Armenverwaltung, die Kirchengemeinde und die Universität im Bereich der Armenfürsorge in Göttingen zusammenarbeiteten – in einer Stadt, deren Einwohnerzahl sich zwischen 1870 und 1914 verfünffacht hatte. Der mikrohistorische Blick erlaubt es, die Bedeutung einzelner philanthropischer Akteure auszuleuchten, wie auch Vernetzungen und Konflikte dieser unterschiedlichen Akteursgruppen darzulegen, die in durchaus unterschiedlichem Ausmaß zu Innovationen in der Armenfürsorge beigetragen haben. Eine ähnliche Herangehensweise wählt Michael Werner, der in seinem Artikel mit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts einen Zeitraum untersucht, in dem die staatlichen Sicherungssysteme in allen europäischen Ländern sukzessive ausgebaut wurden und das Verhältnis zwischen philanthropischen Akteuren und öffentlichen Leistungserbringern neu ausgehandelt werden musste. Auch er fokussiert die lokale Ebene, geht jedoch vergleichend vor. Er zeigt für Hamburg, Leipzig und Dresden auf, welch unterschiedliche Aufgaben wohltätige Stiftungen in kommunalen Fürsorgesystemen von 1871 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs einnahmen. Dabei gelingt es ihm, das in der Historiographie verbreitete Narrativ des Niedergangs der Stiftungen in dieser Zeit zu differenzieren. Stiftungen, so Werner, wurden von kommunalen Fürsorgeeinrichtungen nicht einfach verdrängt, sondern mit ihnen je nach lokalem Bedarf, vorhandenen Mitteln und herrschenden sozialpolitischen Leitvorstellungen funktional verflochten. Dass Systeme sozialer Wohlfahrt keine Nullsummenspiele sind, in denen es eine begrenzte Anzahl sozialer Aufgaben zu verteilen gibt, zeigt auch Matthias Ruoss, der die Geschichte der gemeinnützigen Stiftung "Für das Alter" im entstehenden Schweizer Sozialstaat untersucht. So schlossen sich die private Fürsorge der Stiftung und die verschiedenen staatlichen Formen sozialer Sicherung, die seit den 1920er Jahren entstanden sind, nicht gegenseitig aus. Vielmehr waren die beiden Akteure zwei funktional und politisch von einander abhängige Wohlfahrtsproduzenten, deren Zusammenspiel stark zur Dichte und Dynamik sozialer Wohlfahrt beitrug und zu einer nationalstaatlich spezifischen Ausprägung des Alterssicherungssystems führte. Auch Sarah Haßdenteufel arbeitet in ihrem Beitrag länderspezifische wohlfahrtspolitische Konstellationen und Entwicklungen in der Bundesrepublik und in Frankreich heraus, wobei ihr Interesse den Strategien von Wohlfahrtsverbänden in der Konsolidierungs- und Umbauphase des Sozialstaats gilt. Am Beispiel der Armutsberichterstattung der 1980er Jahre legt die Autorin dar, wie in beiden Ländern Wohlfahrtsverbände als Experten der "Neuen Armut" neue Handlungsspielräume erobern konnten, dabei jedoch unterschiedliche Rollen gegenüber dem Staat einnahmen. Während sich der französische Verband ATD Quart Monde als enger Berater für die politischen Entscheidungsträger etablieren konnte, kritisierte der deutsche Caritasverband mit seiner Expertise die staatliche Sozialpolitik und ging auf Distanz zur Regierung. Axelle Brodiez-Dolino bezieht sich in ihrem abschließenden Artikel ebenfalls auf das französische Wohlfahrtssystem, geht dabei aber bis ins 19. Jh. zurück. Mit Blick auf den Forschungsstand kommt sie zu dem Schluss, dass die öffentlichen und die privaten Formen sozialer Sicherheit in globo eher kooperierten denn konkurrierten. Bei genauerer Betrachtung erkennt sie gewisse Muster. So waren es vor allem sozioökonomische Diskontinuitäten, die philanthropische Organisationen aktiv werden ließen, meist bevor der Staat intervenierte. Waren sozialstaatliche Maßnahmen aber einmal gesetzt, wich die Philanthropie oft auf andere Handlungsfelder aus, erarbeitete neue Hilfsstrategien oder suchte die Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden. Zwischen freiwilliger Fürsorge und staatlicher Sozialpolitik besteht kein Ent­weder-oder. Zwar ist es für die historische Analyse einer mixed economy of welfare produktiv, ‚privat‘ und ‚öffentlich‘ als heuristische Kategorien anzuwenden, wie Sonya Michel in ihrem afterword vorschlägt. Deutlich wird allerdings, dass sich im Lauf des 19. und 20. Jahrhunderts nicht nur die Bedeutungen dieser Begriffe wandeln. Viel eher war das Verhältnis zwischen Philanthropie und Staat, freiwilliger Fürsorge und staatlichen Sicherungssystemen ein Kontinuum mit zeit-räumlichen Variationen auf einer Skala zwischen zwei Polen. Wie die Beiträge zeigen, verkennt eine binäre Logik die Komplexität der nationalen Wohlfahrtsdispositive, die auf einer mixed welfare economy beruhen.

Sonja Matter / Matthias Ruoss/ Brigitte Studer (Bern)

Anmerkungen

1 Unser Dank geht an Ismael Albertin und Anina Eigenmann für ihre wertvolle Mitarbeit.

2 Peter Alcock, Voluntary Action, New Labour and the "Third Sector", in: Matthew Hilton/James McKay, Hg., The Ages of Voluntarism. How We Got to the BIG SOCIETY, Oxford 2011, 158-179. Für die Schweiz: Bernd Helmig/Hans Lichtsteiner/Markus Gmür, Hg., Der Dritte Sektor der Schweiz, Bern 2010.

3 Michel Dreyfus, Se protéger, être protégé. Une histoire des Assurances sociales en France, Rennes 2006; Kees van Kersbergen/Philip Manow, Hg., Religion, Class Coalitions, and Welfare States, New York, 2009; Brigitte Studer, Ökonomien der sozialen Sicherheit, in: Patrick Halbeisen/Margrit Müller/Béatrice Veyrassat, Hg., Wirtschaftsgeschichte der Schweiz im 20. Jahrhundert, Zürich 2012, 923-974.

4 Gøsta Esping-Andersen, The Three Worlds of Welfare Capitalism, Cambridge 1990.

5 Michael B. Katz/Christoph Sachße, Hg., The Mixed Economy of Social Welfare. Public/Private Relations in England, Germany and the United States, the 1870’s to the 1930’s, Baden-Baden 1996; Martin Powell, Hg., Understanding the Mixed Economy of Welfare, Bristol 2007.

6 Adalbert Evers/Thomas Olk, Hg., Wohlfahrtspluralismus. Vom Wohlfahrtsstaat zur Wohlfahrtsgesellschaft, Opladen 1996.

7 Peter Baldwin, The Politics of Social Solidarity. Class Bases of the European Welfare State, 1875-1975, Cambridge 1990; Jacob C. Hacker, The Divided Welfare State. The Battle over Public and Private Social Benefits in the USA, Cambridge 2002; Jennifer Klein, For All these Rights. Business, Labor and the Shaping of America’s Public-Private Welfare State, Princeton 2003; Matthieu Leimgruber, Solidarity without the State? Business and the Shaping of the Swiss Welfare State, 1890-2000, Cambridge 2008; Isabela Mares, The Politics of Social Risk. Business and Welfare State Development, Cambridge 2003.

8 Pat Thane, The Ben Pimlott Memorial Lecture 2011. The "Big Society" and the "Big State": Creative Tension or Crowding Out? in: Twentieth Century British History 23/3 (2012), 408-429, hier 409.

9 Margaret Tennant, Governments and Voluntary Sector Welfare: Historians‘ Perspectives, in: Social Policy Journal of New Zealand 17 (2001), 147-160.

10 Eva Keller, Zwischen Strafvollzug und Fürsorge. Die sankt-gallische Schutzaufsicht im 19. Jahrhundert, in: Traverse. Zeitschrift für Geschichte 1 (2014), 88-97.

11 Jane Lewis, The Boundary Between Voluntary and Statutory Social Service in the Late Nineteenth and Early Twentieth Centuries, in: The Historical Journal 39/1 (1996), 155-177.

12 Roderick Findlayson, A Moving Frontier: Voluntarism and the State in British Welfare, in: Twentieth Century British History 1 (1990), 183-206.

13 José Harris, William Beveridge. A Biography, Oxford 1997; ders., Voluntarism, the State and Public-Private Partnerships in Beveridge’s Social Thought, in: Melanie Oppenheimer/Nicolas Deakin, Hg., Beveridge and Voluntary Action in Britain and the Wider British World, Manchester 2011, 9-20.

14 Françoise Battagliola, Les réseaux de parenté et la constitution de l’univers féminin de la réforme sociale, fin XIXe-début XXe siècle, in: Annales de démographie historique 2 (2006), 77-104; Yolande Cohen, Femmes philanthropes. Catholiques, protestantes et juives dans les organisations caritatives au Québec, Montréal 2010; Kathleen D. McCarthy, Women, Philanthropy, and Civil Society, Bloomington 2001.

15 Zur Vielfalt der Bedeutungen im internationalen Vergleich siehe Klaus Weber, "Wohlfahrt", "Philanthropie" und "Caritas": Deutschland, Frankreich und Großbritannien im begriffsgeschichtlichen Vergleich, in: Rainer Liedtke/Klaus Weber, Hg., Religion und Philanthropie in den europäischen Zivilgesellschaften. Entwicklungen im 19. und 20. Jahrhundert, Paderborn u.?a. 2009, 19-37.

16 Christian Topalov, Hg., Laboratoires du nouveau siècle. La nébuleuse réformatrice et ses réseaux en France 1880-1914, Paris 1999, 42.

17 Ohne dass damit zwingend ein gänzlicher Verzicht auf normative und disziplinierende Praktiken einhergegangen wäre.

18 Chris Leonards/Nico Randeraad, Building a Transnational Network in the 19th Century. Social Reform in a European Perspective, in: Davide Rodogno/Bernhard Struck/Jakob Vogel, Hg., Shaping the Transnational Sphere. Experts, Networks, and Issues from the 1840s to the 1930s, Oxford/New York 2014, 111-130; Didier Renard, Assistance et bienfaisance. Le milieu des Congrès d’assistance, 1889-1911, in: Topalov, Laboratoires, 187-217.

19 Thomas David/Nicolas Guilhot/Malik Mazbouri/Janick Marina Schaufelbuehl, Philanthropie und Macht, 19. und 20. Jahrhundert, in: Traverse. Zeitschrift für Geschichte 1 (2006), 7-17, hier 11.

20 Stéphane Baciocchi u.?a., Les mondes de la charité se décrivent eux-mêmes, in: Revue d’histoire moderne et contemporaine 61/3 (2014), 28-66.

21 Thomas David/Ludovic Tournès, Introduction. Les philanthropies: un objet d’histoire transnationale, in: dies., Hg., monde(s). Histoire, espace, relations 6 (2014), 7-22, hier 13.

22 Jacques Revel, Hg., Jeux d’échelles. La micro-analyse à l’expérience, Paris 1996.

23 Francis G. Castles u.a., Introduction, in: ders. u.a., Hg., The Oxford Handbook of the Welfare State, Oxford 2010, 1-15 hier 4 f. Für die Schweiz: Martin Lengwiler, Die bürgerlichen Wurzeln des Sozial­staats, in: Schweizer Monatshefte: Zeitschrift für Politik, Wirtschaft, Kultur 88 (2008), 28-30; Matthieu Leimgruber/Martin Lengwiler, Transformationen des Sozialstaats im Zweiten Weltkrieg. Die Schweiz im internationalen Vergleich, in: dies., Hg., Umbruch an der "inneren Front". Krieg und Sozialpolitik in der Schweiz 1938-1948, Zürich 2009, 9-45, hier 23-32.

24 Andreas Gestrich/Steven King/Lutz Raphael, The Experience of Being Poor in Nineteenth- and Early-Twentieth-Century Europe, in: dies., Hg., Being Poor in Modern Europe. Historical Perspectives 1800-1940, Oxford 2006, 17-40; Lutz Raphael, Grenzen von Inklusion und Exklusion. Sozialräumliche Regulierung von Fremdheit und Armut im Europa der Neuzeit (Forum), in: Journal of Modern European History 11/2 (2013), 147-167.

25 Thomas Adam, Hg., Philanthropie, Patronage and Civil Society. Experiences from Germany, Great Britain and North America, Bloomington 2004; ders., Buying Respectability. Philanthropy and Cultural Dominance in 19th Century Boston, in: Traverse. Zeitschrift für Geschichte 1 (2006), 29-46; ders./Simone Lässig/Gabriele Lingelbach, Hg., Stifter, Spender und Mäzene. USA und Deutschland im historischen Vergleich, Stuttgart 2009; Sylvelin Wissmann, Wohltätig für Wohltäter. Vom doppelten Nutzen der Philanthropie an Bremer Beispielen des 19. Jahrhunderts, in: Traverse. Zeitschrift für Geschichte 1 (2006), 47-61.

26 David u.a., Philanthropie, 11.

27 Gut belegt ist das mittlerweile für die großen amerikanischen Stiftungen. Siehe u.a. Ludovic Tournès, Hg., L’argent de l’influence. Les fondations américaines et leurs réseaux européens, Paris 2010; Olivier Zunz, Philanthropy in America. A History, Princeton 2011.

28 Rainer Liedtke/Klaus Weber, Hg., Religion, Wohlfahrt und Philanthropie in den europäischen Zivilgesellschaften, 1800-2000, Paderborn 2008; Ian Tyrrell, Reforming the World. The Creation of America’s Moral Empire, Princeton 2010. Sonja Matter, Historisches Institut, Universität Bern, Länggassstrasse 49, CH-3000 Bern 9; [email protected] Matthias Ruoss, Historisches Institut, Universität Bern, Länggassstraße 49, CH-3000 Bern 9; [email protected] Brigitte Studer, Historisches Institut, Universität Bern, Unitobler, Länggassstraße 49, CH-3000 Bern 9; [email protected].

Inhalte

Irma Gadient
Fürsorge(-kriterien) für Französinnen und Franzosen. Französische philanthropische Vereine in Genf und lokale wohltätige Institutionen um 1900

Jürgen Schallmann
Städtische Armenbehörde und Wohltätigkeitsvereine in Göttingen 1870 bis 1914

Sonja Matter
Strategien der Existenzsicherung. Die Philanthropie in einer mixed economy of welfare im frühen 20. Jahrhundert

Chris Leonards
Visitors to the International Penitentiary Congress. A Transnational Platform

Michael Werner
Stiftungen als Teil städtischer Fürsorgesysteme in Deutschland, 1871-1945

Matthias Ruoss
Die private Stiftung „Für das Alter“ und der entstehende Schweizer Sozialstaat, 1920er bis 1950er Jahre

Sarah Haßdenteufel
Armutsberichterstattung, Staat und Wohlfahrtsverbände in Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland in den 1980er Jahren

Axelle Brodiez-Dolino
Die soziale Wohlfahrt in Frankreich – eine verdeckte „mixed economy of welfare“

Sonya Michel
Public & Private

Josef Ehmer, Erich Landsteiner
In memoriam
Markus Cerman (1967-2015)

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