Das Tiroler Wohnhandbuch in seiner siebten Auflage (1995, 1997, 2000, 2004, 2007 und 2011) verbindet Tradition und Aufgeschlossenheit für Neues. Einerseits bleibt es seiner Aufgabe als Nachschlagewerk für wichtige Kennzahlen treu, andererseits werden weitere Themenkreise beleuchtet.
Erstmals wurden Daten der Architektenkammer zum Bereich Architekturwettbewerbe aufgenommen, der Bereich Energie und Passivhaus beleuchtet und ebenfalls zum ersten Mal wird dieses Werk von zwei Autoren herausgegeben.
Es wird der rasche Wandel der Rahmenbedingungen des Tiroler Wohnbaus verdeutlicht. Einen guten Vergleich bieten die parallel veröffentlichten Österreichischen Wohnhandbücher.
Seit über 100 Jahren nimmt das Land Tirol Einfluss auf den Tiroler Wohnbau. Ab 1900 gab es Kündigungsschutzbestimmungen und Steuerbefreiungen. Die Tiroler Landesregierung fördert seit 1951 den Wohnbau mit Budgetmittel. Ein großer Wunsch des Landes ging 1987 in Erfüllung: die Ausgestaltung der Wohnbauförderung ging vom Bund an die Länder. Das Land Tirol ist innerhalb der österreichischen Bundesländer seit Jahrzehnten ein Vorbild für hohe Qualität und konstante budgetäre Quantität im geförderten Wohnungsneubau und in der Sanierung.
Das vorliegende Handbuch bietet eine vertiefte Einsicht in den Tiroler Wohnbau.
Aus dem Inhalt:
A Kurzfassung
1.Demographische Rahmenbedingungen
2.Haushalts- und Nachfrageentwicklung
3.Wohnbestandsentwicklung
4.Entwicklung des Wohnungsaufwandes
5.Wohnbauförderung
6.Gemeinnützige Bauträger
B Allgemeine Rahmenbedingungen
1.Bevölkerungsentwicklung
2.Familienstruktur
3.Haushaltsentwicklung und Wohnungsbedarf
4.Soziale Aspekte
C Analyse der Wohnungsbestände und der Wohnungskosten
1.Entwicklung des Wohnungsbestandes und Analysen
2.Wohnrechtliche Analyse des Hausbestandes
3.Entwicklung Ausstattungsqualität
4.Wohnungsaufwand
5.Passivhauswohnbau und Energie
6.Architekturwettbewerbe
D Wohnungsfertigstellungen, Wohnungsbewilligungen
1.Wohnungsfertigstellungen
2.Bewilligte Wohnungen
E Wohnbauförderung, gemeinnützige Bauträger
1.Wohnbauförderung
2.Gemeinnützige Bauträger