Mit der entsprechenden Gesetzgebung zu Beginn der 2000er-Jahre setzte die österreichische Bundesregierung unter Kanzler Wolfgang Schüssel neue Maßstäbe in der „Wiedergutmachung“ und der Entschädigung von NS-Opfern, die auch international höchste Anerkennung fanden. Die Maßnahmen spiegelten jenes politische Umdenken in Österreich wider, das wesentlich durch die internationale Diskussion ausgelöst wurde und jenem differenzierten Bild entsprach, das viele politische Repräsentanten, spätestens seit Franz Vranitzky, in zahlreichen öffentlichen Aussagen von Österreich gezeichnet hatten.
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