Macht braucht Kontrolle – dieser Grundsatz prägt auch das gemeinschaftsrechtliche System der Nachprüfung von Beschaffungsvorgängen der öffentlichen Hand. Mit dem Bundesvergabegesetz 2002 wurde das österreichische Vergabewesen zwar vereinheitlicht, die nachprüfende Kontrolle für Vergaben im Landesbereich haben jedoch weiterhin Einrichtungen der Bundesländer zu gewährleisten.
Dieser Praxiskommentar ist für Benutzer gedacht, die als Auftraggeber, Auftragnehmer oder Berater dieser Gruppen in Vergabeverfahren involviert sind; er soll ihnen den Weg durch das Dickicht der Tiroler Verfahrensvorschriften weisen oder zumindest erleichtern.
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