Der Bundespräsident ist ein unselbständiges und parlamentarisches Staatsoberhaupt. Österreich ist keine Präsidentschaftsdemokratie, auch wenn ein Blick auf die 1929 novellierte Verfassung von 1920 zu dieser Annahme verleiten könnte. Die Funktionen des Staatsoberhauptes wurden mit dieser von den Rechtsparteien betriebenen Novelle beträchtlich erweitert, trotzdem mutierte der Bundespräsident nicht zum „starken Mann“, er blieb ein parlamentarisch domestiziertes Staatsoberhaupt mit beträchtlichen Kompetenzen in staatspolitischen Krisensituationen. Zumeist kann er nur dann handeln, wenn ihm seitens der Regierung ein Vorschlag unterbreitet wird. Doch es gibt einige wichtige Ausnahmen, etwa die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers bzw. die Entlassung der gesamten Bundesregierung. Darin ist der Bundespräsident rein rechtlich völlig frei. Dieses „Stück politischer Führungsmöglichkeit“ wurde seitens der Amtsinhaber niemals wahrgenommen, das Parteiensystem und verschiedene Konventionen haben dies verhindert. Auch die beträchtlichen Möglichkeiten des Bundespräsidenten im Bereich der Außenpolitik wurden nur marginal wahrgenommen.
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