Österreichische Zeitschrift für Geschichtswissenschaften 25. Jg., Heft 1+2, 2014

Die Kinder des Staates / Children of the State

Die neuere öffentliche Debatte um die Geschichte der Fürsorgeerziehung wurde durch Berichte über sexuelle Gewalt am Canisius-Kolleg in Berlin, am Aloisius-Kolleg in Bonn Bad Godesberg und an der Odenwaldschule in Hessen ausgelöst. Diese Berichte erreichten auch Österreich und lösten hier eine weitere Welle von Anklagen gegen Erzieher/innen in Stiftsgymnasien und Internaten von Kremsmünster bis Wilhering und Mehrerau aus. Dass erstmals ausführlich von sexueller und sexualisierter Gewalt in konfessionellen und säkularen Eliteschulen und Internaten – mithin im Zentrum der bürger­lichen Gesell­schaft – die Rede war, steigerte die öffentliche Erregung. Im Gegenlicht wurde aber auch die zuletzt um 1970 geführte Diskussion um sexuali­sierte Gewalt und Miss­handlung in den Heimen der Fürsorge­erziehung an den Kindern der unteren Klassen und in der Behinderten­hilfe wieder aufgenommen.

Inzwischen ist einiges geschehen. In den meisten österreichischen Bundesländern sind Opferschutzkommissionen eingerichtet worden, die als Aner­kennung der illegitimen Gewalt, welche den Heimkindern widerfahren ist, symbolische Ent­schädigungszahlungen leisten. Nicht flächendeckend, niemals angemessen und immer noch mit zahlreichen Hürden. Ein bundesweites Organ wie der „Runde Tisch Heimerziehung“ in Deutschland wird im Wissen, dass auch dieser längst nicht alle Forder­ungen der Betroffenen­ angemessen beantwortet hat, für Österreich seit langem vergeblich eingemahnt. Der österreichische Staat weigert sich weiterhin, seine übergeordnete Verantwortung einzubekennen. Einige Selbstvertretungs­gruppen ehemaliger Heimkinder fordern dies inzwischen vehement.

Was ist neu an der Herangehensweise im vorliegenden Band? Welchem Forschungsprogramm folgen die Beiträge? Und inwiefern meinen wir, der laufenden Debatte neue oder bisher zu wenig beachtete Aspekte hinzuzufügen?

Erstens fassen wir Gewalt im Kontext der Fürsorgeerziehung nicht bloß als interpersonales Geschehen zwischen Erzieher/in und Zögling. Wir halten sie für das Ergebnis der staats- und kommunalpolitischen Ambition, in das Leben, in die Familien und in elterliche Erziehung einzugreifen. Die psychiatrischen und psychologischen Expert/inn/en, die die Fürsorge- bzw. Jugendämter beraten, supervidieren und mit zuverlässigen Gutachten ausstatten sollten, agierten, so zeigen die Beiträge in diesem Band, in hohem Maße ideologisch und mit qualitativ fragwürdigen Diagnosen – selbst wenn man den jeweiligen Stand ihrer Wissenschaften zum Maßstab nimmt. Auch das Versprechen, professionelle Erziehung an die Stelle defizitärer elterlicher Erziehung zu setzen, wurde über weite Strecken nicht eingehalten. In vielen Kinderheimen regierte die weit verbreitete „Schwarze Pädagogik“. Der Aufbau eines psychiatrisch-pädagogisch-psychologischen Apparats der „Familienfürsorge“ und der „Fürsorgeerziehung“ wurde in vielen europäischen und nordamerikanischen Ländern seit den 1890er Jahren mit den Argumenten der Eugenik bzw. der Rassenhygiene eingeleitet und durchgesetzt.

Aus diesen Gründen nehmen wir in diesem Band die für die Fürsorgeerziehung relevantesten, sich im späten 19. und im 20. Jahrhundert ausdifferenzierenden wissenschaftlichen Professionen in den Blick: Psychiatrie, Heilpädagogik und Entwicklungspsychologie. Sie zeigten ein starkes Eigeninteresse, sich im Einverständnis mit dem Souverän als Gatekeeper des „Lebenswerts“ zu etablieren. Als kategorisierende, diagnostizierende und auch experimentell in das Leben eingreifende, es sogar tötende Professionen hatten sie maßgeblichen Anteil an der strukturellen Gewaltförmigkeit aller modernen Fürsorgepolitik und Fürsorgeerziehung. Ihr Anteil war die epistemische Gewalt, mit der sie die Grenzen zwischen Norma­lität und Abweichung zogen und zwischen wertvollem und minderwertigem Leben unterschieden. Diese epistemische Gewalt legitimierte und provozierte die strukturelle Gewalt aller staatlichen Erziehung und insbesondere der Fürsorgeerziehung. Sie ermöglichte letztlich aber auch die exzessive psychische, physische und sexuelle Gewalt konkreter Erzieher/innen an den nackten Körpern der Erzogenen.

Die exzessive Gewalt in Erziehungs- und Kinderheimen wurde in den letzten Jahren detailreich rekonstruiert. Das Programm dieses Bandes basiert auf dem empirischen Nachweis der exzessiven Gewalt und führt doch deutlich darüber hinaus. Das Regime der Fürsorgeerziehung ist ohne die Analyse des strategischen Zusammenwirkens von Medizin, Psychia­trie, Pädagogik, Justiz und Bio-Politik nicht aufzuklären. Im Folgenden wird es also darum gehen, den Modus und die Effizienz dieses Zusammenwirkens sozial- und kulturwissenschaftlich zu beschreiben und zu erklären. Foucaults Begriff des Dispositivs scheint dafür immer noch geeignet: Er bezeichnet das Netzwerk zwischen vielen verschiedenen Momenten einer „entschieden heterogene(n) Gesamtheit, bestehend aus Diskursen, Institutionen, architektonischen Einrichtungen, reglementierenden Entscheidungen, Gesetzen, administrativen Maßnahmen, wissenschaftlichen Aussagen, philosophischen, moralischen und philantropischen Lehrsätzen“(1) und – so fügen wir hinzu – den Praktiken der Erzieher/innen und der Erzogenen in den Anstalten und Heimen.

Nur das bürgerliche Kind wird in eine Familie hineingeboren, das proletarische in eine Klasse. Das wusste Walter Benjamin schon in den 1920er Jahren.(2) Dass das nicht-bürgerliche Kind damit bis zum heutigen Tag geschädigt und benachteiligt wird, zeigt die rezente sozial- und kulturgeschichtliche Analyse der öffentlichen Ersatzerziehung. Seit den Anfängen der modernen Fürsorge­ um 1900 sehen sich die marginalisierten Klassen dem Vorwurf ausgesetzt, nicht hin­reichend erzogene und disziplinierte Subjekte hervorzubringen. Die Mütter dieser Klassen geraten im Zuge der inneren Kolonialisierung proletarischer Lebenswelten(3) zu Komplizinnen des Kontroll­systems oder aber in den Verdacht, den Aufgaben der Erziehung nicht gewachsen zu sein, besonders wenn sie ehelos sind und die „starke Hand“ des Patriarchen im Haushalt fehlt. Mit dem Rechtsinstitut der gesetzlichen Amts- bzw. Berufsvormundschaft über alle nicht ehelich geborenen Kinder erhebt sich der Staat als der virtuelle Ersatz-Erzieher über die leiblichen Eltern. Mehrere Beiträge des vorliegenden Bandes befassen sich ausführlich mit diesem Aspekt. Auf diesen regulationstheoretischen Zusammenhang verweist auch der metaphorische Titel, den wir dem Band gegeben haben: Die Kinder des Staates.

Wie Michel Foucault in Die Anormalen(4) herausarbeitet, wurde die Kindheit und insbesondere auch die Sexualität des Kindes im Lauf des 19. Jahrhunderts zu einem ‚Gebietsanspruch‘ der Psychiatrie. Zugleich wurde die Kindheit der Unterschichten auch zu einem neuen Gegenstand öffentlicher Ordnung, Verwaltung und Polizei. Waisen, Obdachlose, Vagabunden kindlichen und jugendlichen Alters und jene, die von ihren Eltern nicht hinreichend erzogen scheinen, werden interniert: im Waisenhaus, im Findelhaus, im „Zucht- und Arbeitshaus“, im „Korrigendenhaus“, in der „Besserungsanstalt“, in der Fürsorgeerziehungsanstalt, in der Psychiatrischen Klinik und in heilpädagogischen Abteilungen und Beobachtungsstationen. Und von Foucault wissen wir: Wenn die Körper derart systematisch Objekte einer politischen Strategie des Souveräns werden, ist eine bio-politische Modernitätsschwelle erreicht. Sie markiert den Übergang vom Territorial- zum Bevölkerungsstaat. Das biologische Leben und die Volksgesundheit erhalten neue und eminente Bedeutung für die Regierung, die sich in eine „Regierung der Menschen“ verwandelt. Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erheben Medizin-, Human- und Sozialwissenschaften den Anspruch, das Leben vor frühem Tod und langem Siechtum zu schützen, die Vererbung minderer Anlagen zu unterbinden, Körper zu züchtigen und Leiber zu disziplinieren. Es entsteht sogar die Idee, die „unwerten“ herauszufinden, sie zwangsweise zu sterilisieren oder zu töten, damit sie sich nicht „hemmungslos“ vermehren. Es sind die Wissens-Diskurse dieser Wissenschaften, die den jeweiligen Souverän – Monarchien, Republiken, faschistische und nationalsozialistische Diktaturen – dazu motivieren, sich zum Herren über Leben und Tod aufzuschwingen.

Einem tief gläubigen französischen Psychiater (Bénédict Augustin Morel) schien es um 1850, dass sich „minderwertiges“ Erbgut nicht nur „mit dem Blut“ immer weiter vererbe, sondern auch mit körperlichen und charakterlichen Mängeln und moralischer Schuld fest verbinde; in jeder weiteren Generation werde es schlechter; so entstehe eine „progressive Degeneration“. Der deutsche utopische Sozialist und Arzt Alfred Ploetz, ein enger Freund Gerhart Hauptmanns, griff dieses Szenario auf und argumentierte 1895, angesichts dessen habe der Staat das Recht, die erbbiologisch „Minderwertigen“ an der Fortpflanzung zu hindern. Und wenn doch „minderwertiges“ Leben entstehe, sei es die Pflicht der Ärzte, es „durch eine kleine Dose Morphium“(5) zu töten. Ärzte etablierten sich als Gatekeeper an der Grenze des „Lebenswerts“ im Auftrag des Staates – überall in Europa und in Nordamerika.

In den 1920er Jahren und vor allem im nationalsozialistischen „Dritten Reich“ wurde die Rassenhygiene zur Leitidee der Regierungspolitik. Bis zu einem Drittel der Bevölkerung wollten deutsche Rassenhygieniker und Bevölkerungswissenschaftler zwangsweise sterilisieren. Mit der nationalsozialistischen Rassenanthropologie trat ein neues, hoch spekulatives Moment hinzu; jetzt erst begeisterten sich Rassenhygiener für den rassistischem Antisemitismus, den Anti-Ziganismus und die Vernichtung ost- und südosteuropäischer (v. a. slawischer) Bevölkerungen, um „Lebensraum“ für die „arische“ bzw. „nordische“ Rasse zu gewinnen. Maria Wolf untersucht den Zusammenhang zwischen alter und neuer Eugenik, der „Verbesserung“ des Men­schen als Gattung im Sinne einer Optimierung seiner Brauchbarkeit und die Bedeutung dieser bislang wenig ausgearbeiteten Relation für die Fürsorge­erzieh­ung. Alte und neue Eugenik verbinden in einem Projekt des wissenschaftlich angeleiteten social engineering Vorstellungen von Gesundheit mit Urteilen sozialer Akzeptanz. Alte und neue Eugenik unter­scheiden sich nicht in ihren Zielen, sondern in ihren Mitteln. Die Durch­­setzung einer umfassenden „eugenischen Vernunft“, welche heute unter den biotech­nolo­­gi­schen Bedingungen in die Rationalisierung generativer Prozesse eingearbeitet ist, be­durfte nahezu eines ganzen Jahr­hun­derts wissenschaftlicher Forschung und Ver­mittlung. Wolfs Beitrag führt uns an die österreichischen Anfänge dieser Auseinandersetzung zurück und analysiert an ausgewählten Fachartikeln der Wiener klini­schen Wo­chen­schrift von 1900 bis 1938 Konzepte von Kindheit, die aus dem eugeni­schen Diskurs hervorgegangen sind: Säuglingssterblichkeit, Kindermor­bidität und Geburtenrückgang stellten als be­völ­ker­­ungs­­politisches Krisenszena­rio der vorletzten Jahrhundertwende die Begrün­­­d­ungen dafür her, eine bessere Qua­li­tät der Nachkommen zu fordern und durchzusetzen. Dazu gehörte die Vorstell­ung und Praxis, Kinder vor dem schädigenden (Milieu)Einfluss ihrer Eltern zu bewah­ren und sie heilpädagogischer Ersatzerziehung zuzu­führen, sofern sie noch als „bildungs- und einsatzfähig“ galten.

Die Kulturhistorikerin Anna Bergmann rekonstruiert ein ganzes Set moderner Strategien, die mit der psychiatrischen Dege­nera­tionslehre ab der Mitte des 19. Jahrhunderts begannen und über politische Regime-Wechsel hinweg die Gewaltstruk­turen in Kinderheimen mit verursachten. Ihre Durch­schlagkraft und An­schluss­fähigkeit gewannen sie aus der Verwissen­schaftlichung der christ­lichen Normierung des „sündigen Lebenswandels“. Ihre Bedeutung für die Fürsorge­erzieh­ung erlangten sie durch die Wandlung der alten Sozialen Frage in soziale Pathologie. Die psychia­trische Artungskategorie der psychopathischen Minderwertigkeit führte nicht nur den universitären Psychiatrien ab ca. 1900 vermehrt sozial deviante Unterschichtenkinder zu, wie Michaela Ralser am Fall der Innsbrucker Universitäts-Psychiatrie zeigt, sie lieferte – wie Anna Bergmann ausführt – auch das Passepartout für den Rechtsbegriff der Ver­wahrlosung – jene bis heute maß­gebliche Pauschal-Diagnose, mit der Erziehungshilfe und Zwangserziehung seitens der Jugendämter und der Gerichte begründet werden. Auch die aus heutiger Sicht unhaltbare Diagnose des ‚psycho­pathischen‘ Kindes und Jugendlichen blieb bis in die späten 1950er Jahre gültig. Zusammen mit der langen Tradition christlich begründeter Erziehungs­vorstellungen brachte sie die „medizinische Um­klam­mer­­ung“ der Kinder- und Jugendfürsorge hervor und ist mit ver­ant­wortlich für die Gewalthaftigkeit der Für­sorge­er­ziehung. Anna Bergmann spannt den Bogen von der christlichen Disziplin und Zucht einschließlich der Ver­christlichung der Geschlechter­beziehungen hin zur beginnenden Somatisierung „sündi­gen Lebenswandels“ und der Psy­chiatri­sierung des „Triebes“ und der folgenreichen Konstruktion der aus der Erziehungsfähigkeit herausfallenden ‚Psychopathen‘. Im Nationalsozialismus erfuhr die Gewalt gegen internierte Kinder im Rahmen der rassistischen Selektions- und Ver­nichtungs­politik ihren historischen Höhepunkt. Das erbbiologische Diagnose­schema aber wurde in der Kinder- und Jugendfürsorge auch nach dem Zerfall des „Dritten Reichs“ nicht aufgegeben. Bis in die 1970er und darüber hinaus war das Kinderheim nicht nur fallweise Labor für medizinische Experimente, sondern ein Ort, an dem Hunderttausende Kinder und Jugendliche einer gewaltvollen Medizinierung ausgesetzt waren, verbunden mit teils christlich begründeten, teils sadistisch motivierten Züchtigungen.

In der habsburgischen Residenzstadt Wien und dann im sozialdemokratisch regierten Roten Wien entstehen ab 1910 eine Kinder- und Jugendfürsorge und ein umfänglicher psychiatrischer und psychologischer Apparat, der sie anleitet und legitimiert. Wie Reinhard Sieder für die Fürsorgeerziehung der Stadt Wien zeigen kann, wird die (medizinische) Heilpädagogik zur einflussreichsten diagnostischen Wissenschaft im Dispositiv der Fürsorgeerziehung. Auch sie folgt der Morelschen Degenerationslehre und dem Konzept des psychopathischen Kindes, doch erzeuge auch das soziale Milieu den ominösen „Minderwert“. Folglich seien Kinder einem „minderwertigen“ Milieu möglichst früh zu entziehen und in ein günstigeres, vom Staat garantiertes Ersatzmilieu zu transferieren; nur dann bestehe die Aussicht, sie noch zu „brauchbaren“ Menschen zu erziehen. In Wien war dies die Überzeugung des amtsführenden Stadtrats, Julius Tandler, wie auch des Heilpädagogen Erwin Lazar, der die Heilpädagogische Abteilung an der Universitäts-Kinderklinik bis zu seinem Tod (1932) leitete. Die Heilpädagogische Abteilung an der Wiener Universitäts-Kinderklinik und mehrere kleine Beobachtungsstationen wurden die mediko-pädagogischen ‚Prüfstellen‘ in dem ab 1918 zügig ausgebauten System der Kinder- und Jugendfürsorge.

Von der heilpädagogischen Idee, dass Kinder aufgrund von sittlichen und moralischen, auch erblichen Mängeln der Eltern „verwahrlosen“ bzw. „dissozial“ werden und man sie ihren Eltern entziehen müsse, gab es in Wien zwei Varianten: eine mehrheitsfähige und eine, die immer in der Minderheit blieb. Die erste Variante sah das verwahrloste Kind und den verwahrlosten Jugendlichen als Kriminelle. Sie seien strenger Zucht, peinlichen Strafen und Entbehrungen in gefängnisähnlichen Anstalten zu unterwerfen. Dieser Vorstellung folgten schon die staatlichen Besserungs- und Erziehungsanstalten des 19. Jahrhunderts, dann ein Teil der Fürsorgeerziehungsheime, die „Jugendschutzlager“ der Nazis, aber auch staatliche oder privat geführte Correction Boot Camps in den USA in den 1990er Jahren und bis heute. Anhänger der frühen Psychoanalyse wie August Aichhorn hingegen waren in den 1920er Jahren zu der Auffassung gelangt, dass das Böse, Kriminelle und Minderwertige (an das auch sie glaubten) zwar durch neurotische und psychotische Eltern auf die Kinder gekommen sei, dass es aber eine Chance gebe, durch eine möglichst gewaltlose therapeutische Nacherziehung etwas davon zu ‚reparieren‘. Sieder berichtet über ein inzwischen legendäres, jedoch bald abgebrochenes Experiment einer solchen psychoanalytisch orientierten Nacherziehung in einem Lager für etwa 1.000 „delinquente“ Wiener Kinder im niederösterreichischen Oberhollabrunn.

Neben der Heilpädagogik war in Wien aber auch eine Psychologie des Kindes- und Jugendalters maßgeblich an der Fürsorgeerziehung beteiligt. Sie entstand im Lauf der 1920er Jahre auf Betreiben von Charlotte Bühler. An der neuen, 1925 eröffneten Kinderübernahmestelle (KÜST) richtete ihr Stadtrat Tandler eine „Psychologische Forschungsstelle“ ein, um Kinder zu beobachten und zu testen. Auch diese zunächst rein behavioristische Wissenschaft geriet spätestens nach der rassenpolitisch erzwungenen Emigration Bühlers in den Sog des anthropologischen Rassismus, beispielsweise wenn die ehemalige Assistentin Bühlers, Hildegard Hetzer, ihre Tests dazu einsetzte, um unter polnischen Kindern die „germanisierbaren“ auszuwählen.

Ein Jahr nach dem „Anschluss“ gründete sich die Wiener medizinische Gesellschaft neu. Maßgeblich wurde der Vorstand der Universitäts-Kinderklinik, Franz Hamburger, ein überzeugter Nationalsozialist. Die Gründung der Jugendfürsorgeanstalt Am Spiegelgrund im Jahr 1940 fiel mit den Bemühungen zusammen, im gesamten Deutschen Reich eine erbbiologisch ausgerichtete Heilpädagogik unter ärztlicher Führung zu etablieren. Anfang September 1940 erfolgte in Wien die Gründung der Deutschen Vereinigung für Kinderpsychiatrie und Heilpädagogik. Wie Herwig Czech in seinem Beitrag über den Komplex Spiegelgrund zeigt, übernahmen die hier organisierten Ärzte die nationalsozialistische Selektionspolitik und überstellten kranke und behinderte Kinder in die Anstalten der sogenannten Kindereuthanasie. Aus der zentralen Kinderübernahmestelle, aus der Heilpädagogischen Abteilung der Universitäts-Kinderklinik und aus einigen Kinderheimen der Stadt Wien wurden Kinder und Jugendliche an die Wiener städtische Jugendfürsorgeanstalt „Am Spiegelgrund“ transferiert. Hier bzw. in der im Herbst 1942 davon formal getrennten Wiener städtischen Nervenklinik für Kinder wurde die überwiegende Mehrheit der dokumentierten 789 Opfer der sogenannten Kindereuthanasie nach oft qualvollen medizinischen Experimenten ermordet. 

Schon lange vor der um 1850 aufkeimenden Sorge um „Rasse“ und „Degeneration“ verfolgte der merkantilistische Staat im 18. Jahrhundert das Ziel, eine industriöse Arbeits- und Lebensweise durchzusetzen. Nach der Errichtung von ersten Findel-
und Waisenhäusern im 14. Jahrhundert wurden im 18. und im 19. Jahrhundert in vielen europäischen Städten „Arbeitshäuser“, „Waisenhäuser“, „Findelhäuser“ und „Besserungsanstalten“ eingerichtet, die die Unversorgten, Obdachlosen, „Herumstreunenden“ und „Arbeitsunwilligen“ aufnehmen, in beschränktem Maße bilden und zu regelmäßiger Lohnarbeit zwingen sollten. Martin Scheutz gibt zunächst einen Überblick über die Gründung der Waisenhäuser vom 14. bis zum 19. Jahrhundert und untersucht dann die ausgeprägt militärischen und schulischen Strukturen des Waisenhauses am Wiener Rennweg unter der Führung des jesuitischen „Kindergenerals“ Ignaz Parhamer. Verena Pawlowsky rekonstruiert die Josephinische Gründung des Wiener Findelhauses und zeigt, dass hier bereits – wie später in der Relation der KÜST zu den Pflegekolonien – eine zentrale Anstalt mit einem Netzwerk von Pflegemüttern kombiniert wurde. Aus diesen Anstaltstypen gingen um den Ersten Weltkrieg einige der ersten Häuser der Fürsorgeerziehung hervor, so das Kinderheim Hohe Warte und das Wiener Zentralkinderheim.

Michaela Ralser untersucht in ihrem auf Innsbruck und Hall in Tirol fokussierenden psychiatriegeschichtlichen Aufsatz, wie sich die Psychiatrisierung der Kindheit vollziehen konnte. An den Vorgängen an der Innsbrucker Neurologisch-Psychiatrischen Klinik (1891 gegründet) fällt auf, dass eine relativ hohe Zahl von Kindern eingewiesen wurde. Neben einigen hirnorganischen Erkrankungen waren es besonders die ‚kleineren und größeren (Kinder)Fehler‘, die zur Psychiatrisierung von Kindern führten, meist auf Veranlassung durch die Fürsorgestellen der umliegenden Bezirke. In den ersten beiden Jahrzehnten nach Gründung der Klinik wurden die eingewiesenen Kinder vor allem als „Hysteriker“ bzw. „Hysterikerinnen“ diagnostiziert, zwischen 1910 und 1920 fast ausschließlich als „psychopa­thisch Veranlagte“ oder „ethisch Minder­wertige“. Durch die üblichen Mittel der Erziehung sei ein „psychopathisches“ Kind nicht zu kontrollieren, hier habe die Psychia­trie einzugreifen. Zweck der Un­terbringung in der Klinik war es, moralisch zu belehren und zu begutachten – Diagnosen zu schreiben. Die Be­handlung der Kinder sollte in der Folge arbeits­teilig durch Schu­le, Fürsorgeheim, Gericht, Klinik und Vor­mund­schaftsbehörde erfolgen. Die Diagnose des „morali­schen Schwachsinns“ war der Höhe­punkt dieser Allianz. Es entstand ein neuer Typus von ‚Kranken‘: die mehr oder weniger unartigen und schwierigen ‚Unterschichts‘-Kinder. Die Leiterin der Innsbrucker Heilpädagogischen Station der Psychiatrischen Klinik, Maria Nowak-Vogl, war zugleich Landesfürsorgeärztin, Gutachterin in Für­sorge­­erziehungs­fragen, Konsiliarärztin in Erziehungsheimen, Beraterin von Heimleiter/inne/n und Aus- und Fortbildnerin. Ihre Anamnesen gerieten regelmäßig zu einer „erweiterten Psy­cho­pathologie der Herkunftsfamilie“; ihre Auffassung vom Kind war „defekt­logisch“, sie betrachtete jedes Kind als Abkömmling erblich belasteter (Unterschichts-)Eltern. An der „Erziehungs- oder sogar Besserungsfähigkeit“ der ihr vorgestellten Kinder zweifelte sie und veranlasste Einweisungen in Heime der Fürsorgeerziehung mit der stereotypen Bemerkung, an der „psychopathischen“ Störung des Kindes werde auch die Heimerziehung nichts ändern können. Die strenge Disziplinierung in den Heimen aber war ihr durchwegs recht, denn sie würde zumindest für Ordnung sorgen, wenn die Mittel der Erziehung an der ererbten ‚Psychopathologie‘ versagen.

Dass der staatliche Erziehungsauftrag, der die forcierte Anstaltserziehung be­­gründet, in der Bundesrepublik Deutschland vorwiegend konfessionellen Trägern überantwortet wurde, zeigen Bernhard Frings und Uwe Kaminsky. Gut zwei Drittel aller Heime in der Bundesrepublik wurden bis in die 1970er Jahre von Ordenshäusern, Diözesen und Diakonien geführt. Mehr als eine halbe Million Kinder und Jugendliche wurde ihnen aus­gelie­fert. Was die Autoren für das „staatlich-konfessionelle Arrangement“ in Deutschland zeigen, kann – in zahlenmäßig geringe­rem Umfang und mit beträchtlichen Unter­schieden nach Bundesländern – auch für Öster­reich und für Wien gelten. Auch hier­ wurden konfessionelle Häu­ser aus Gründen der Kostenersparnis (für den Staat bzw. die Stadt) mit der Ersatzerziehung beauftragt. Eine wirksame Heimauf­sicht wurde nicht eingerichtet. Und selbst wo eher zufällig massive Missstände sichtbar wurden, scheute man bis in die späten 1970er Jahre aus wirtschaftlichen Erwägungen davor zurück, konfessionelle Heime zu schließen­. In diesen Häusern waren die Sekun­där­tugenden Ordnung, Gehorsam, Sauberkeit und sexuelle Enthalt­samkeit handlungsleitend. Eine religiöse Werte­erzieh­ung war für evangelische wie für katholische Heime ebenso konsti­tutiv wie exzessive Demütigungen und rituelle, mitunter auch sadistische Bestraf­ungen.

Viele Erziehungsheime des 20. Jahrhunderts standen in einer merkwürdig langlebigen Tradition ihrer Vorgängerinstitutionen. War für die psychiatrische Anstalt das Laboratorium des Klosters der ‚Vorgänger‘, waren es für die Erziehungsanstalt mancher­orts das Arbeitshaus bzw. dessen Korrigendenabteilung und die Besserungsanstalt. Nora Bischoff, Flavia Guerrini und Christine Jost untersuchen einen Archetyp, der noch im 20. Jahrhundert die Merkmale der industriösen Erziehung des 18. Jahrhunderts zeigt: das Landeserzieh­ungsheim für schulentlassene Mädchen in Schwaz in Tirol. Bis in die 1980er Jahre blieb hier Arbeit sowohl Erziehungsmittel als auch Erziehungsziel, allerdings nicht in der Art, dass sie zur Qualifizierung für eine den Lebensunterhalt sichernde Berufsarbeit hätte werden können. Aus den Überlieferungen zeitgenössischer Landtagsprotokolle, aus den Ju­gend­wohl­fahrtsak­ten und aus den Erinnerungen zweier Erzieh­erinnen rekonstruieren die Autorinnen den Zusammenhang von „Erziehung und Arbeit“. Es zeigt sich das bekannte Konglomerat an Vorstellungen, die im Lauf der Neuzeit dazu entwickelt wurden: die Gefährdung der Armuts- und späteren Arbeiterbevölkerung durch Bum­melei und Prostitution und die Eingewöhnung der Mädchen in die Familien- und Re­produk­tions­arbeit als ge­schlechts­­typi­sche Charakterbildung. Die Arbeit der Mädchen im heimeigenen, ab 1960 moderni­sierten Wäscherei­betrieb trug zur Selbster­hal­t­ung des Anstaltshaushalts bei. Sie erlangte aber auch als zwangsweise Einübung der Mädchen in weib­liches Arbeits­vermögen jene diskriminierende Allokations­funktion, die aller geschlecht­lichen Arbeitsteilung eignet.

Mit der Fürsorgeerziehung als latent aggressiver Mischung aus religiöser Erziehung und Arbeitserziehung an Mädchen und jungen Frauen befasst sich auch Thomas Huonker. Der Sozialhistoriker und Aktivist an der Seite von Organisationen der Jenischen und der ehemaligen Heim- und Verdingkinder in der Schweiz zeigt an der Fallgeschichte eines jeni­schen Mädchens aus der Region Solothurn Muster und Folgen fürsorgeri­scher Zwangsmaßnahmen in der Schweiz. Sie betrafen in erster Linie die Kinder ausgegrenzter Minderheiten, vor allem der Fahrenden. Das hier analysierte Per­sonen­dossier aus den Jahren 1930 bis 1950 ist Teil eines erst seit 2012 der Forschung zugänglichen, jedoch stark reduzierten Aktenbestands des regionalen Seraphischen Liebeswerks, einer zentralen Kooperation kirchlicher und staatlicher Fürsorge­instan­zen in der Schweiz. Huonker zeichnet die Zwangserziehung eines Mädchens nach, das im Alter von zwei Jahren im Zuge der systematischen Kindeswegnahmen aus jenischen Familien durch die halb­staatliche Stiftung Pro Juventute den Eltern und damit „dem jenischen Milieu“ entrissen wurde. Mittels der Montage einer Opfer-Biografie aus abgefangenen Briefen des Mädchens und seiner Eltern und den Antwortschreiben der Organisation wird eindrücklich dargestellt, wie ein Geflecht aus heilpädagogisch orientierter Zwangs­fürsorge, Rassismus und brutalen Maßnahmen der Isolation und Internierung auf das Mädchen und die junge Frau einwirkte – bis hin zur Verursachung einer suizidalen Depression.

Grundsätzlich standen den Jugendämtern drei Möglichkeiten zur Verfügung: die Überstellung des Kindes in ein Kinderheim, die Suche nach einer „Pflege­familie“ und die Rückgabe des Kindes an die Eltern. Wie Gudrun Wolfgruber und
Elisabeth Raab-Steiner in ihrem Beitrag zeigen, bevorzugte das Wiener Jugendamt die Idee der Pflegefamilie: Die Pflegefamilie käme weit näher an das Modell der familialen Erziehung heran als jedes Kinderheim. Die Autorinnen zeigen aber, dass Pflegeplätze – vor allem solche in entfernten Grenzbezirken des Burgenlandes und der Südoststeiermark – auch deshalb bevorzugt wurden, weil sie deutlich billiger als Heimplätze waren. Den notorischen Mangel an Pflegeplätzen in Wien versuchte das Jugendamt erfolglos durch regelmäßige Erhöhungen des Pflegegeldes zu lindern. Ab Mitte der 1950er Jahre kreierte die Wiener Kinderübernahmestelle (KÜST) sogenannte „Großpflegefamilien“, denen sie zur gleichen Zeit bis zu zehn (!) Pflegekinder aus Wien überließ. Die für die Bezirke Radkersburg und Jennersdorf zuständigen Fürsorgeämter schlugen dem Wiener Jugendamt vorwiegend klein-bäuerliche und bäuerliche Familien als „Pflegefamilien“ vor. Der Begabung und Intelligenz und den Ausbildungs- und Berufswünschen der Pflegekinder wurde in keiner Weise Rechnung getragen. In Bezug auf sexuelle Gewalt finden die Autorinnen erschütternde Beweise, die die Berichte aus Kinderheimen weit übertreffen. Regelmäßige, oft über Jahre wiederholte sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen insbesondere der weiblichen Kinder waren in einigen bäuerlichen Pflegefamilien an der Tagesordnung. Täter/innen waren die Pflegeväter, deren ältere Söhne und Töchter, aber auch Bekannte und Nachbarn der Pflegeeltern. Die sexuellen Verbrechen erfolgten oft mit dem Wissen der Pflegemütter, manchmal auch mit deren Duldung.

Das Forum dieses Bandes enthält Berichte über laufende Forschungen, über die Schwierigkeiten konkreter Forschungsprojekte und die Desiderata künftiger Forschung. Volker Schönwiese und Sascha Plangger setzen sich mit der verstärkten Aufnahme von Kindern in Psychiatrien um 1900 und mit Heimen für behinderte Kinder auseinander. Anhand einiger Beispiele aus Tirol stellen sie fest, dass die Einrichtungen der Behindertenhilfe bis in die 1980er Jahre ebenso von struktureller und personaler (physi­scher) Gewalt geprägt waren wie die Fürsorgeerziehung und die (Kinder­)Psychiatrie. In den meist klöster­lichen Heimen oszillierte die direkti­ve Pädagogik zwischen fürsorglicher Gewalt und Barm­herzigkeit, vielfach in Allianz mit einer eugenisch motivierten medi­zini­schen Experti­se. Die Autoren plädieren für weitere Forschungen, um den Zusammenhang zwischen der strukturellen Gewalt der Heime und der Behindertenhilfe aufzuklären.

Marion Wisinger berichtet über „den Erkenntnisprozess“ der Kommission Wilhelminenberg, der es auftragsgemäß um den Nachweis der Triftigkeit konkreter, schwerer Beschuldigungen der Heimleitung und der Erzieher/innen im Kinderheim Schloss Wilhelminenberg ging. Christian Schrapper stellt die Frage, wie es sein kann, dass ein Rechtsstaat wie die Bundesrepublik Deutschland systematisches Unrecht in Kinderheimen erzeugte und nach wie vor erzeugt. Er referiert die Ausein­andersetzungen um die Anerkennung der Opfer und deren angemessene Entschädigung, die in Deutschland als „Runder Tisch Heimerziehung“ organisiert wurde.

Regina Fritz, Marion Krammer und Philipp Rohrbach berichten über ihre laufenden Nachforschungen zu den Biografien von afro-österreichischen „Besatzungskindern“, die zwischen 1946 und 1956 geboren wurden. Sie zeigen, dass die österreichischen Jugendämter, aber auch Presse und Bevölkerung junge Frauen, die sexuelle Beziehungen zu afro-amerikanischen Soldaten unterhielten, als „asozial“, „verdorben“ oder als „Prostituierte“ diffamierten. Die österreichischen Jugendämter legten den ledigen Müttern dringend nahe, ihre Kinder „der Fürsorge“ zu überlassen. Ohnehin hatten sie – wie bei allen unehelich geborenen Kindern – die amtliche Vormundschaft und somit erhebliche Macht über Mütter und Kinder. Die an ihrer dunkleren Hautfarbe erkenntlichen, meist unehelich geborenen Kinder wurden in Pflegefamilien, in Kinderheime und in SOS-Kinderdörfer „verbracht“ und zum Teil nach einiger Zeit zur Adoption freigegeben; einige wurden später in die USA geschickt, wo sie von afro-amerikanischen Eltern aufgezogen wurden. Die Väter der Kinder wurden oft gar nicht informiert oder sie weigerten sich, Verantwortung zu übernehmen. Schließlich stellt Gerhard Benetka in einem Review Essay einige Neuerscheinungen zur Geschichte der Sozialarbeit und der Sozialpädagogik vor und erörtert, ob die weit verbreitete Deutung, erst der Nationalsozialismus habe das Projekt der modernen Fürsorgeerziehung durch Maßnahmen der rassistischen Selektion und der sogenannten Euthanasie diskreditiert, nach den Forschungsergebnissen der letzten Jahre weiterhin haltbar ist.

Michaela Ralser / Innsbruck
Reinhard Sieder / Wien

Anmerkungen

(1)    Michel Foucault, Dispositive der Macht. Über Sexualität, Wissen und Wahrheit, Berlin 1978, Neuauflage 2000, 119 ff.
(2)    Walter Benjamin, Eine kommunistische Pädagogik, in: Hella Tiedemann-Bartels, Gesammelte Schriften III, Frankfurt am Main 1969, 1972, 206-209, hier 206.
(3)    Jacques Donzelot, Die Ordnung der Familie, Frankfurt am Main 1980.
(4)    Michel Foucault, Vorlesung vom 19. März 1975, in: Michel Foucault, Die Anormalen, Frankfurt am Main 2007 [1999], 380-429.
(5)    Alfred Ploetz, Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen. Ein Versuch über Rassenhygiene und ihr Verhältnis zu den humanen Idealen, besonders zum Socialismus. Grundlinien einer Rassen-Hygiene, 1. Theil, Berlin 1895, 144.
 
 

Inhalte

Verena Pawlowsky
Das „Aussetzen überlästiger und nachtheiliger Kinder“. Die Wiener Findelanstalt 1784-1910

Martin Scheutz
Pater Kindergeneral und Janitscharenmusik. Österreichische Waisenhäuser der Frühen Neuzeit im Spannungsfeld von Arbeit, Erziehung und Religion

Anna Bergmann
Genealogien von Gewaltstrukturen in Kinderheimen

Maria A. Wolf
Kinder als organisches Kapital des Staates. Aspekte einer Eugenisierung von Kindheit 1900-1938

Michaela Ralser
Psychiatrisierte Kindheit – Expansive Kulturen der Krankheit. Machtvolle Allianzen zwischen Psychiatrie und
Fürsorgeerziehung

Reinhard Sieder
Das Dispositiv der Fürsorgeerziehung in Wien

Herwig Czech
Der Spiegelgrund-Komplex. Kinderheilkunde, Heilpädagogik, Psychiatrie und Jugendfürsorge im Nationalsozialismus

Nora Bischoff/Flavia Guerrini/Christine Jost
In Verteidigung der (Geschlechter)Ordnung. Arbeit und Ausbildung im Rahmen der Fürsorgeerziehung von Mädchen. Das Landeserziehungsheim St. Martin in Schwaz 1945-1990

Thomas Huonker
„Alle sind auseinander gerissen worden. Keines weiß, wo das andere ist.“ Ein jenisches „Niemandskind“ unter Vormundschaft des Seraphischen Liebeswerks Solothurn

Gudrun Wolfgruber/Elisabeth Raab-Steiner
In fremdem Haus. Zur Unterbringung von Wiener Pflegekindern in Kleinbauernfamilien (1955-1970)

Bernhard Frings/Uwe Kaminsky
Religion als Gehorsam. Konfessionelle Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland (1945-1975)

Marion Wisinger
„Ich weiß nicht, ob man sich so was vorstellen kann.“ Über den Erkenntnisprozess der Kommission Wilhelminenberg

Christian Schrapper
Systematisches Unrecht im sozialen Rechtsstaat? Zur Auseinandersetzung um die Heimerziehung der 1950er und 1960er Jahre in (West-)Deutschland

Volker Schönwiese/Sascha Plangger
Heilpädagogische Kindheiten. Zur Geschichte der Heimerziehung in der Behindertenhilfe in Tirol

Regina Fritz/Marion Krammer/Philipp Rohrbach
Diskriminiert – Abgelehnt – Vergessen. Kinder afro-amerikanischer GIs und österreichischer Frauen nach 1945. Ein Projektbericht

Gerhard Benetka
„… dass für die Kinder nur das Beste und Schönste gerade gut genug ist.“ Zu Karl Fallend / Klaus Posch, Hg., Schriftenreihe zur Geschichte der Sozialarbeit und Sozialarbeitsforschung. Wien: 2011 ff., Löcker

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