Österreichische Zeitschrift für Geschichtswissenschaften 20. Jg., Heft 3, 2009

Ehe.Norm

Auch wenn ehelose Menschen (bürgerlicher Schichten) nicht mehr als alte Jungfern und Hagestolze diffamiert werden: Laut jüngster Wertestudie ist die ‚Familie‘ für 83 Prozent der Österreicherinnen und 74 Prozent der Österreicher „sehr wichtig“.(1) Auch Anfang des 21. Jahrhunderts ist die Ehe der institutionelle und rechtliche Anker dieser ‚normalen‘ Lebensform – im Sinne des Üblichen wie auch des ‚Richtigen‘. Alternative Lebensformen definieren sich in Differenz von ihr. Die Familie, in deren Zentrum ein Ehepaar steht, erscheint vielen als natürlich, sodass aus dem Blick gerät, dass sich dieses Modell erst im Lauf des 20. Jahrhunderts als Norm, als allgegenwärtige Lebensform sogar erst in den 1950er Jahren durchsetzen konnte.

Der Titel dieses Bandes lässt die Verbindung von ‚Ehe‘ und ‚Norm‘ typografisch offen und verweist auf die beiden inhaltlichen Fokusse, die das Feld aufspannen, in dem die Texte angesiedelt sind. Am Anfang der Überlegungen zu diesem Band stand daher auch die Annahme, dass Normen, die die Familie betreffen, mehrere zentrale Schnittstellen von Gesellschaften der Moderne ordnen: jene zwischen dem Privaten und dem Öffentlichen, zwischen ‚weiblichem‘ und ‚männlichem‘ Handeln, vor allem im Bereich der reproduktiven Aufgaben, sowie auch die Formation nationaler Identitäten und die damit verbundenen Prozesse der Inklusion und Exklusion, um nur die wichtigsten zu nennen. Nicht umsonst wird die Familie häufig als „Keimzelle der Gesellschaft“ bezeichnet. Normen, die sie betreffen, regeln das Verhältnis zwischen den Geschlechtern, zwischen Nachkommen und ihren Eltern sowie Eigentumsfragen, die sich aus diesen Beziehungen ergeben. ‚Familie‘ ist schon vor der europäischen Moderne der soziale Rahmen, in dem als legitim geltende, auf Fortpflanzung orientierte Sexualität stattfinden kann. Ehe- und Familien-Normen regeln also auch, wer mit wem sexuelle Beziehungen haben darf; sie bestimmen, wo das Heiratsverbot zwischen Verwandten beginnt, sie legitimieren und verbieten sexuelle Orientierungen, sie ermöglichen oder untersagen Eheschließungen nach Kriterien der sozialen Schicht, der Hautfarbe oder der Ethnizität.

In vielen Gesellschaften und in allen, die in diesem Band besprochen werden, ist die durch die Ehe institutionalisierte Familie der privilegierte Ort der Reproduktion. In diesem Zusammenhang wird Familie nicht nur genealogisch, sondern auch als Zukunft des Kollektivs, der Gemeinschaft, konzipiert und mit entsprechender Relevanz aufgeladen.

Der zweite Brennpunkt, um den die Aufsätze des Bandes kreisen, ist jener der Normen verschiedener Art: als hoch formalisierte kirchliche und staatliche Gesetze, als geregelte Praxis kirchlicher und staatlicher Ämter und Kommissionen, als informelle Regeln des Alltagslebens der Menschen und als verschiedene Zwischen- und Mischformen. Die Existenz von Normen verweist immer auf Regelungsbedarf und führt daher zu der Frage, wer was aus welchem Grund und mit welchem Ziel regeln will und regeln kann. Hält man sich an Michel Foucault, sind Normen nicht nur einengend und beschränkend, sondern auch produktiv, ja sie ermöglichen erst die Existenz des Subjekts. Die Aneignung von Normen, der Versuch, sie für die Umsetzung individueller Wünsche zu nutzen, sie zum eigenen Vorteil oder im Namen einer gesellschaftlichen Utopie zu verändern, all das sind Aspekte, die von den Autorinnen und Autoren diskutiert werden.

Cecilia Cristellon folgt den Spuren, die Eheprozesse in den vatikanischen Archiven hinterlassen haben. 1563 hatte die katholische Kirche auf dem Konzil von Trient erneut Normen für die Eheschließung erlassen, die heimliche Eheschließungen verhindern und die Kontrolle der Ehen und Familien durch die Kirche festigen sollten. Durch Ungenauigkeiten in den Formulierungen entstanden aber Lücken und Grauzonen, die jene, die eine eheliche Verbindung beenden wollten, für sich zu nutzen wussten. Siegrid Westphal zeigt in ihrem Text an einem gerichtlich ausgetragenen Streitfall, wie die katholische Norm der Unauflöslichkeit der Ehe durch die Reformation in Frage gestellt wurde. Nina Möllers thematisiert – ebenfalls anhand von Gerichtsakten – das Verbot von ‚gemischtrassigen‘ Ehen im Loui­siana des 19. Jahrhunderts. Heidi Niederkofler macht sich in diskursanalytischer Weise auf die Suche nach der Norm hinter der Norm und untersucht Konzepte von Gleichheit in den 1950er Jahren.

Angesichts des historischen ‚Erfolges‘ der Ehe wundert es nicht, dass sie seit den 1970er Jahren Thema historiografischer, vor allem sozialgeschichtlicher, vorerst mehr an Strukturen denn an individuellen Schicksalen und Handlungsspielräumen interessierten Arbeiten geworden ist. Unter dem Einfluss der Frauen- und Geschlechtergeschichte wurden Ehe und Familie dann als Ausdruck von hierarchischen Geschlechterverhältnissen wahrgenommen. Im Rahmen von Alltags- und Mikrogeschichte, historischer Anthropologie und Kulturgeschichte wurden unterschiedlichste Aspekte von Ehe und Familie erforscht. Die wissenschaftliche Literatur dazu ist zu umfangreich und vielgestaltig, als dass auch nur das Wesentlichste in einem Editorial genannt werden könnte. Überdies ist Eherecht als Teil des Privatrechts schon seit den 1920er Jahren ein wesentliches und produktives Thema der Rechtsgeschichte. Es muss also der Hinweis genügen, dass die in diesem Band versammelten Beiträge und die thematischen und methodischen Zugänge, die sie repräsentieren, Ausdruck der inzwischen beträchtlichen Verästelungen des Forschungsfeldes sind.

Auffällig ist die große Bedeutung, die Gerichtsakten in mehreren Beiträgen dieses Bandes haben – signifikant für eine jüngere Entwicklung in der Historiografie. Auch wenn sich Gerichte vorrangig damit beschäftigen, was in einer Gesellschaft als ‚nicht normal‘ gilt und sie daher Orte sind, an denen das Außergewöhnliche verhandelt wird, haben sich die von ihnen produzierten Akten als wichtige Sonde in die sonst wenig schriftliche Quellen hinterlassenden privaten Bereiche und damit als produktiv für geschlechter- und kulturhistorische Fragestellungen erwiesen.

Den Texten des Bandes ist die Beschäftigung mit ehelichen Normen gemeinsam. Sie knüpfen aber auch an andere Felder geschichtswissenschaftlicher Diskussion an. ‚Familie‘ ist eine Sozialform, die seit der Frühen Neuzeit immer gesellschaftliche Relevanz hatte. Allerdings waren die Personengruppen, die eine Familie gründen konnten, höchst unterschiedlich bestimmt und begrenzt. In Cecilia Cristellons Text treten uns Mitglieder eines italienischen Stadtbürgertums der Frühen Neuzeit entgegen. Siegrid Westphal untersucht politische Eliten des 18. Jahrhunderts. Der Scheidungsfall Karl Leopold von Mecklenburg-Schwerin versus Sophie von Nassau-Dietz dient als Exempel für den Konflikt um die Zuständigkeit verschiedener gesellschaftlicher Institutionen für die Auflösung von Ehen und damit auch um die Norm der Unauflösbarkeit der Ehe, ein Konflikt, der sich durch die Geschichte des „Römischen Reiches deutscher Nation“ bzw. Österreichs bis ins 20. Jahrhundert zog. Sollte der Staat oder die römisch-katholische Kirche die Einhaltung der Ehenormen überwachen?

Durchzieht die Texte von Westphal und Cristellon die Frage der Suprematie der katholischen Kirche in Fragen des Eherechts, so kehrt Nina Möllers eine ganz andere Grenze hervor, die Familie ausmacht und abschließt: In Louisiana waren bis zum amerikanischen Bürgerkrieg Ehen zwischen ‚Weißen‘ und ‚Schwarzen‘ verboten, um so die auf race basierende Hierarchie der Gesellschaft abzusichern. Tatsächlich gab es aber nicht nur informelle Beziehungen zwischen ‚weißen‘ Männern und ‚schwarzen‘ Sklavinnen, sondern auch eheähnliche Verbindungen zwischen ‚weißen‘ Männern und free women of color. Mit der sogenannten plaçage, in der ein ‚weißer‘ Mann für seine ‚schwarze‘ Frau einen eigenen Haushalt finanzierte, hatte sich dafür ein lebensweltlicher Rahmen und eine außergesetzliche Norm gebildet. Das Bedürfnis der Männer, ihre Nachkommen aus diesen Beziehungen über ihren eigenen Tod hinaus ökonomisch abzusichern, kollidierte mit dem Ziel der staatlichen Gesetzgebung und dem Interesse der ‚weißen‘ Verwandtschaft, einen derartigen Kapitaltransfer von ‚Weißen‘ an ‚Schwarze‘ zu verhindern. Dieses Zusammenspiel von unterschiedlichen Interessen- und Bedürfnislagen führte dazu, dass in den Akten der Gerichtsverfahren, die Möllers als Quellenmaterial dienen, die Grenze zwischen den ‚Rassen‘ thematisiert und damit in Frage gestellt wurde.

In dem sich auf das 20. Jahrhundert beziehenden Texten von Martin Lücke und Stefan Wünsch sowie von Heidi Niederkofler wird die Kategorie Geschlecht ins Zentrum gerückt, allerdings in ganz unterschiedlicher Weise. Wie auch Cristellon, Möllers und Westphal verwenden Lücke und Wünsch Gerichtsakten, genauer: Strafgerichtsakten. Die beiden Autoren wollen zeigen, wie Ehe-Normalität hergestellt wird, indem Verhaltensweisen als deviant festgestellt und verhandelt werden. Implizit gewährt ihr Beitrag aber auch Einblick in die Sexualitätsgeschichte Berlins in der Weimarer Zeit, in zeitspezifisch mögliche Formen der Sexualität und sexueller Orientierungen.

Weniger um lebensweltliche Praktiken als um die Analyse von Konzepten, nämlich jenen von ‚Gleichheit‘, geht es Heidi Niederkofler in ihrem geschlechtergeschichtlichen Beitrag. Sie dekonstruiert dieses in der österreichischen Eherechtsdebatte der 1950er Jahre häufig verwendete Schlagwort und macht deutlich, mit welch unterschiedlichen Bedeutungen das Konzept ‚Gleichheit‘ von den jeweiligen Sprechern und Sprecherinnen ausgestattet wurde. Der Bedeutungsgehalt änderte sich nicht nur mit der sprechenden Person, sondern auch mit deren Sprechintention und mit dem sozialen Kontext des Sprechens.

Zwei der im Forum versammelten Beiträge stehen mit dem Rahmenthema des Bandes in engem Zusammenhang und verlängern die Untersuchung der Ehe.Norm in die jüngste Vergangenheit. Mit einer seit einigen Jahren in vielen Gesellschaften geführten Debatte beschäftigt sich Sushila Mesquita anhand des Schweizer Beispiels. Die Forderung von homosexuell lebenden Menschen, ihre Partnerschaften in ähnlicher Weise vom Staat anerkannt zu sehen, wie dies für heterosexuelle Ehen seit Jahrhunderten der Fall ist, führt zur Auseinandersetzung darüber, was das Wesen der Ehe sei und in welcher Weise Fortpflanzung als Möglichkeit und staatlich anerkannte Partnerschaften miteinander verknüpft bleiben sollten. Karin Neuwirth analysiert zwei rezente österreichische Gesetzwerdungsprozesse – die Entstehung des Gewaltschutzgesetzes und die Regelung der gemeinsamen Obsorge für Kinder nach einer Scheidung – und ihre Ergebnisse. Diese setzt sie in Bezug zu den gesellschaftlichen Geschlechterverhältnissen und versucht die unterschiedlichen Effekte beider Gesetze zu erklären.

Am Ende des Bandes findet sich ein Text von Andrea Guttmann, der in den Kontext der in den letzten Jahren boomenden Studien zur Männlichkeit zu stellen ist: Aus der katholischen Frauenzeitschrift Licht des Lebens erschließt die Autorin – angelehnt an das Konzept der hegemonialen Männlichkeit von Raewyn/Robert Connell – die Umrisse der Männlichkeit des katholischen Priesters. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Konstruktion dieser Männlichkeit auf die Wiederherstellung von hierarchischen, auf geschlechtsspezifisch getrennten gesellschaftlichen Sphären beruhenden Geschlechterverhältnissen in den Gegebenheiten der Nachkriegszeit zielt.

Ehe und die Normen, die sie betreffen, sind ein bereits etabliertes Feld historischer Forschung. Mein Ziel als Herausgeberin und als Wissenschaftlerin, deren Neugier in diesem Feld immer wieder reiche Nahrung findet, ist es, Forschungen und Zugängen eine Plattform zu bieten, die über den bisherigen sozial-, rechts- und frauengeschichtlichen state of the art hinausgehen, um die Diskussion über mögliche Methoden und Fragestellungen abzubilden und voranzutreiben. Ich denke, das kann gelingen.

Ich bedanke mich herzlich bei den Autorinnen und Autoren der hier versammelten Texte für die durchwegs verlässliche, kooperative und verständnisvolle Zusammenarbeit, bei den Reviewers für ihre konstruktive und sorgfältige Herangehensweise, bei den Lektorinnen Mira C. Arora und Kristina Pia Hofer für ihre Genauigkeit und Konsequenz sowie bei meinen Mit-HerausgeberInnen der ÖZG, vor allem bei Gabriella Hauch, Franz X. Eder und Reinhard Sieder, für die bereitwillige Unterstützung bei der Arbeit an diesem Band.

Maria Mesner/Wien

Anmerkungen

(1) Regina Polak/Ursula Hamachers-Zuba/Christian Friesl, Hg., Österreicher/-innen, Wertewandel 1999 bis 2008, Wien 2009, zitiert nach Wertestudie: Politik bei Österreichern „unten durch“, in: Die Presse vom 15. Juni 2009, http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/487085/index.do (1.9.2009).
 

Inhalte

Cecilia Cristellon
Does the Priest Have to Be There? Contested Marriages before Roman Tribunals. Italy, Sixteenth to Eighteenth Centuries

Siegrid Westphal
Der kaiserliche Reichshofrat als protestantisches ‚Scheidungsgericht‘

Nina Möllers
Zwischen Machtlosigkeit und Ermächtigung: Ehe und ‚Rasse‘ in Louisiana im 19. Jahrhundert

Martin Lücke/Stefan Wünsch
Ehen vor Gericht. Vergeschlechtlichung im Spannungsverhältnis von Ehelichkeit und Prostitution in der Weimarer Republik

Heidi Niederkofler
Die Krux mit der Gleichheit Diskussionen um Geschlechtergleichheit im österreichischen Familienrecht der 1950er Jahre

Sushila Mesquita
Homo.Ehe.Norm – Ambivalenzen der (Hetero-)Normalisierung
im Schweizer Partnerschaftsgesetz

Karin Neuwirth
„Kampf der Geschlechter“. Gewaltschutz sowie Obsorge- und Besuchsregelungen nach der Scheidung

Andrea Guttmann
Geschlechterbilder und (Re)Katholisierungsversuche der katholischen Frauenzeitschrift Licht des Lebens

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